Schutz auch jenseits der Grenze

FRAUENHÄUSER Hamburg und Schleswig-Holstein vereinbaren mehr Kooperation und bessere Beratung. Betroffene sollen „direkt und unkompliziert“ in Sicherheit gelangen

Die Frauenhäuser in Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten künftig enger zusammen. Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele und Schleswig-Holsteins Sozialministerin Kristin Alheit (beide SPD) haben gestern in Hamburg ein entsprechendes Verwaltungsabkommen unterzeichnet.

Wie die Hamburger Sozialbehörde und das Kieler Ministerium mitteilten, regelt das Papier den finanziellen Ausgleich. Weil in den vergangenen Jahren mehr Hamburgerinnen in schleswig-holsteinische Frauenhäuser gingen als umgekehrt, wird Hamburg für das laufende Jahr 130.000 Euro an Schleswig-Holstein zahlen.

Vereinbart wurde demnach auch eine neue Koordinierungs- und Servicestelle in Hamburg. Schutzsuchende Frauen sollen dadurch einfacher einen passenden Platz für sich und ihre Kinder finden. Zudem soll ihnen der Übergang vom Frauenhaus in eine eigene Wohnung erleichtert werden. An den Kosten beteiligt sich Schleswig-Holstein zunächst jährlich mit 30.000 Euro.

Die Vermittlung passender Schutzplätze solle nicht durch Ländergrenzen eingeschränkt werden, sagte Scheele. „Frauen und Kinder, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, wollen wir direkt und unkompliziert in Sicherheit bringen.“ Ahlheit ergänzte, der Schutz müsse über Landesgrenzen hinweg solidarisch gewährleistet werden.

In Hamburg gibt es fünf Frauenhäuser, darunter vier autonom geführte sowie eine Einrichtung des Diakonischen Werkes. Sie halten insgesamt 194 Plätze für Frauen und Kinder vor. Die durchschnittliche Verweildauer lag zuletzt bei 82 Tagen. Hamburg fördert die Häuser jährlich mit 1,9 Millionen Euro.

In Schleswig-Holstein gibt es 16 Frauenhäuser mit 319 Plätzen. 13 Frauenhäuser sind autonom, jeweils ein Haus befindet sich in Trägerschaft des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt und des Vereins „Brücke Rendsburg-Eckernförde“. Die durchschnittliche Verweildauer lag zuletzt bei 45 Tagen. Die Kieler Landesregierung zahlt jährlich 4,02 Millionen Euro.  (epd)