Das Geheimnis des Erfolges

ZUWANDERUNGSRECHT Humanistische Union zieht im Streit um Scheinehe-Test in die nächste Instanz, weil Fragen-Offenlegung keinen Erfolg gefährden würde

„Das Thema der Scheinehen ist ein Problem, das zum Problem gemacht wird“

Thomas von Zabern, Vorstand der Humanistischen Union Bremen

Die Humanistische Union hat Berufung eingelegt gegen das Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht dafür gesorgt hatte, dass der Innensenator die Scheinehe-Fragebögen weiter unter Verschluss halten darf (taz berichtete). Mit diesen Fragebögen sollen so genannte Scheinehen aufgedeckt werden, die nur zu dem Zweck geschlossen werden, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Die HU kritisiert das Verfahren bereits seit den 1990er-Jahren. Sie hatte versucht, die Herausgabe des Dokuments zu erzwingen. Weil der Innensenator den Fragebogen nicht ausdrücklich als geheim klassifiziert hat, besteht laut Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Anspruch auf Zugang. Allerdings war das Verwaltungsgericht Anfang August nicht in der Lage, diesen zu erkennen. Es wies das Begehr mit dem Argument zurück, dass der Wert der Aussage sinke, „je mehr dieser Fragenkatalog bekannt ist“ – was lebensweltlich, aber nicht formaljuristisch überzeugend klingt.

Die HU wolle „Verwaltungshandeln transparenter machen“, betont Landesvorstand Thomas von Zabern. Nach seiner Vorstellung sollte das IFG „offensiver und ohne Ausnahmen angewendet werden“. Der Innensenator hatte sich auf die im Gesetz formulierte Ausnahme berufen: Abzulehnen sei der Auskunfts-Antrag, wenn eine Offenlegung den Erfolg einer behördlichen Maßnahme vereitelt, heißt es dort – aber nur in Bezug auf „Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung“. Aus HU-Sicht betrifft das nur Dokumente, „die in einem konkreten aktuellen Verfahren verwendet werden.“

Hinzu kommt, dass auch ein behördlicher Erfolg nur dann gefährdet sein kann, wenn er wenigstens wahrscheinlich ist. Das ist er aber nicht. Das hatte eine Anfrage der Grünen-Fraktion ergeben: Im April 2011 hatte der Senat darauf antworten müssen, dass „Angaben über die Zahl festgestellter Scheinehen oder Zwangsverheiratungen“ nicht vorliegen. Das entspricht dem Erfolgswert Null.

„Das Thema der Scheinehen ist ein Problem, das zum Problem gemacht wird“, resümiert von Zabern. Ein Eindruck, den auch eine Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistiken durchs Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestätigt: In den Jahren 2009 und 2010 kommt die auf jeweils rund 1.000 Verdachtsfälle – also im Durchschnitt 1,4 Prozent der Überprüften.

Allerdings müsse, so die Autoren der Studie, „nicht bei allen erfassten Verdachtsfällen tatsächlicher Missbrauch vorliegen“. Das ist allerdings wahr. Denn eine systematische Auswertung dieses Verhältnisses fehlt. Eine exemplarische Überprüfung der Praxis im Land Brandenburg ergab, dass sich 90 Prozent selbst der konkreten Verdachtsfälle bei Überprüfung als unbegründet erwiesen. bes, Mitarbeit: Thomas Harsha Kreutz