EU-URTEIL
: Gericht stärkt Fluggäste

LUXEMBURG | Ein Flugzeug ist erst bei Öffnung einer Tür wirklich angekommen – und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bestimmung von Flugverspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg klargestellt. Denn solange die Türen geschlossen sind, könnten die Reisenden nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren. Und dies ende erst, wenn Reisende das Flugzeug verlassen könnten. Hintergrund war ein Streit zwischen Germanwings und einem Passagier. (dpa)