Gericht für Gebühr

Verwaltungsgericht Minden: NRW-Studiengebühren sind rechtens. Studierende kündigen Berufung an

MINDEN dpa ■ Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Musterverfahren die Erhebung von Studiengebühren in NRW für rechtmäßig erklärt. Die Richter wiesen gestern eine Klage von Studierenden der Universität Paderborn zurück. Diese wollten unter anderem geltend machen, dass das entsprechende Landesgesetz gegen internationales Recht – konkret den UN-Sozialpakt – verstoße. Das Gericht führte hingegen aus, dem Gesetzgeber stehe die Ausgestaltung eines Studiengebührenmodells frei, sofern Chancengleichheit für sozial schwächere Studenten bestehe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das Gericht eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht ausdrücklich zu (Az.: 9 K 3614/06).

Die Universität Paderborn erhebt seit dem Wintersemester Gebühren von 500 Euro pro Semester. Dies wurde möglich, nachdem das Land den Hochschulen per Gesetz Gebühren von maximal 500 Euro erlaubt hatte. Durch den Darlehensanspruch sowie die Möglichkeiten zur Freistellung und begrenzter Rückzahlung gebe es „einen hinreichend chancengleichen Hochschulzugang“, so das Gericht. Somit komme das Gesetz den internationalen Anforderungen nach. Der UN-Sozialpakt verlange zwar eine allmähliche Einführung unentgeltlicher Studien, sehe aber kein ausdrückliches Verbot von Studiengebühren vor. Vielmehr stehe dahinter die Absicht, Chancengleichheit herzustellen und den Belangen einkommensschwacher Studierender Rechnung tragen.

Nach dem Urteil kündigte der Anwalt der klagenden Studierendenschaft, Wilhelm Achelpöhler, Berufung an. Die Auslegung des Gerichts finde ihre Grenzen am Wortlaut der internationalen Vorschrift. „Nach Artikel 13 des UN-Paktes sollen Hochschulstudien unentgeltlich sein“, sagte er.