Haftstrafe für Vergewaltiger

Das Landgericht verurteilt einen 31-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft. Die Taten hatte er vor zehn Jahren begangen. Überführt wurde er mit einem DNA-Test

Zehn Jahre nach der Tat hat das Landgericht gestern einen 31-jährigen Mann wegen zweifacher Vergewaltigung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, im August 1997 eine damals 30 Jahre alte Joggerin in einem Wald bei Berlin-Rahnsdorf und zwei Jahre zuvor eine ältere Frau im Bucher Forst vergewaltigt zu haben. Dem zweiten Opfer hatte er außerdem die Tasche geraubt.

Der 31-Jährige konnte im September 2005 anhand eines DNA-Tests als Täter überführt werden. Mit Blick auf die „schwierige Lebenssituation“ des damals noch sehr jungen Angeklagten befand das Gericht, dass ihm die Vergewaltigungen zum „Wutabbau gedient“ hätten. Durch diese „üble Tat“ habe er insbesondere das Leben der Joggerin über Jahre ruiniert, hieß es. Daher muss der Angeklagte an das jüngere Opfer zusätzlich 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Darüber hinaus fand das Gericht für den damals schon erheblich vorbestraften Angeklagten keine Strafmilderungsgründe. Alkohol und Drogen hätten keine „relevante Rolle“ bei den Taten gespielt, hieß es. Im Prozess hatte er lediglich eine sexuelle Nötigung der Frauen eingeräumt, eine Vergewaltigung aber bestritten.

Die Richter stützten ihr Urteil wesentlich auf die Aussagen der misshandelten Opfer. Das Motiv des Täters beschrieb die Strafkammer als „Wut auf die böse Welt“. Der damals noch sehr junge Angeklagte habe kaum Chancen im Leben gehabt. ddp, dpa