Vattenfall fürchtet die Enteignung

KIEL taz ■ Sind Hinweise auf Sicherheitsmängel im schleswig-holsteinischen Atomkraftwerk Brunsbüttel ein Betriebsgeheimnis des Betreibers Vattenfall? Oder hat die Öffentlichkeit ein Recht auf sie? Darüber berät das Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Mit einer Entscheidung sei in einigen Wochen zu rechnen, erklärte gestern die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Hintergrund: Die DUH hatte vor dem Oberverwaltungsgericht auf Herausgabe einer Mängelliste geklagt, die aus dem Jahr 2001 stammt. Das Kieler Sozialministerium, gleichzeitig Atomaufsichtsbehörde, hatte grundsätzlich zugestimmt, die Liste weiterzugeben. Vattenfall beruft sich aber auf sein Betriebsgeheimnis: Wenn Mängel bekannt würden, könnte das den Marktwert des Altreaktors mindern. Das käme einem „enteignungsgleichen Eingriff“ gleich. DUH-Experte Rainer Baake: „Eine abenteuerliche Konstruktion.“ Die erste Instanz hat den DUH-Antrag abgewiesen. Baake sieht dennoch „Chancen“, zu gewinnen. est