Journalisten auf der Flucht

In Usbekistan sind Journalisten Repressionen ausgesetzt. Auch Mitarbeiter der Deutschen Welle sind betroffen

Der Menschenrechtsdialog der deutschen Regierung und der EU mit Usbekistan schützt nicht einmal die Mitarbeiter der Deutschen Welle. Gegen die 32-jährige Journalistin Natalija Buschujewa eröffnete die usbekische Staatsanwaltschaft am Montag ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung – seitdem ist sie vermutlich untergetaucht, ihr Anwalt hat den Kontakt verloren.

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass Journalisten in Usbekistan durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen unter Druck gesetzt und eingeschüchtert werden“, sagt der Intendant der Deutschen Welle, Erik Bettermann. Die Deutsche Welle werde sich trotz der Repressionen weiterhin an der Journalistenausbildung in Usbekistan beteiligen, sagt ein Sprecher der Medienanstalt. Seit 2001 unterhält die Deutsche Welle ein tägliches Zentralasienfenster in russischer Sprache.

Die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen verurteilt die Ermittlungen der usbekischen Staatsanwaltschaft gegen die Journalistin und fordert, die EU-Sanktionen gegen Usbekistan aufrechtzuerhalten, solange die massiven Repressionen der staatlichen Behörden gegen Regimekritiker im Land andauern.

Seit dem Massaker von Andischan – am 13 Mai 2005 hatten usbekische Truppen einen Volksaufstand niedergeschlagen – geht der usbekische Staat massiv gegen inländische und ausländische Journalisten vor. Ein Dutzend Menschenrechtler und Journalisten sitzen in Haft, die Sender Radio Free Europe und BBC mussten die Büros in Taschkent schließen. Den Mitarbeitern der Deutschen Welle verweigert das usbekische Außenministerium die Akkreditierung. Aus Angst vor Verfolgung sind über 20 Journalisten aus Usbekistan geflohen, eine unabhängige Presse existiert nicht.

Noch arbeiten einige Journalisten für ausländische Medien, usbekischen Bürgern ist dies jedoch ohne Akkreditierung untersagt – in den meisten Fällen wird sie verweigert. Journalisten werden in die Illegalität gedrängt. Beziehen sie für ihre Tätigkeit Honorare, machen sie sich zudem der Steuerhinterziehung strafbar. Allein in der letzten Woche wurden nach taz-Informationen mindestens fünf weitere Journalisten und Menschenrechtler vorgeladen.

MARCUS BENSMANN