WER DARF WO TRINKEN?

Das Jugendschutzgesetz verbietet unter 18-Jährigen seit langem, sich nach 24 Uhr in Bars und Diskotheken aufzuhalten (§5). Ebenso ist es verboten, Minderjährigen Spirituosen aufzutischen (§9). Das Gaststättengesetz untersagt, an erkennbar Betrunkene Alkohol auszuschenken (§20). Wäre auch nur eine dieser drei Bestimmungen eingehalten worden, wäre der 16-Jährige nach heutigem Wissen nicht ins Koma gefallen. MLO