„CORRECTIV“ VS. DE MAIZIÈRE
: Berufungsverfahren

BERLIN | Der Rechtsstreit zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Recherchekollektiv „Correctiv“ geht weiter: 2011 hatte ein freier Journalist mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Dokumente zur deutschen Sportförderung beantragt. Das Ministerium stellte dafür knapp 15.000 Euro in Rechnung. „Correctiv“ klagt gegen die Höhe der Summe – und bekam recht. Nun will das Innenministerium offenbar in Berufung gehen, so „Correctiv“. (taz)