CHRISTIAN RATH ZUM KARLSRUHER HARTZ-IV-URTEIL
: Gescheitert

Das Hartz-IV-Konzept ist weitgehend gescheitert. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun festgestellt. Es droht eine Rückkehr zu alten Zeiten, wo „Sozialhilfeempfänger“ beim Amt ständig Zuschüsse für dies und jenes beantragen mussten.

Als Hartz IV vor zehn Jahren eingeführt wurde, sollte dies auch die Selbstverantwortung der Leistungsempfänger erhöhen. Die Sätze sollten so bemessen sein, dass genügend Geld übrig bleibt, um auch etwas für größere Anschaffungen wie einen neuen Kühlschrank beiseitezulegen. Die Betroffenen sollten nicht ständig zum Sozialamt rennen müssen, um dort entwürdigende Diskussionen über ihren Bedarf zu führen. Zugleich sollte das neue Modell auch kostengünstiger sein, nicht nur wegen der vermiedenen Bürokratiekosten.

Wie die Verfassungsrichter nun aber feststellen, hat der Gesetzgeber seinen Teil des Konzepts nicht realisiert. Die Hartz-IV-Sätze sind so knapp bemessen, dass für größere Haushaltsgeräte nur 3 Euro pro Monat zurückgelegt werden können. Und dafür sollen dann Kühlschrank, Waschmaschine und Geschirrspüler bezahlt werden, die ja auch mal kaputtgehen. Die Richter rechnen jedenfalls mit „Unterdeckungen“. Und es gehe nicht an, den Hartz-IV-Empfängern zu sagen, dass sie dann ja auf Zeitung und Kino verzichten können. Schließlich gehöre der soziokulturelle Bedarf auch zum Existenzminimum.

Der Bundestag muss nun entscheiden, ob er die Hartz-IV-Sätze bei der nächsten Erhöhungsrunde so anhebt, dass damit auch größere Anschaffungen finanziert werden können. Oder es müssen dann eben wieder Zuschüsse für einzelne Anschaffung gewährt werden. Billiger ist die zweite Lösung sicher nicht, eher im Gegenteil. Der Gesetzgeber kann nun zeigen, wie viel Selbstverantwortung er den Hartz-IV-Haushalten zutraut.

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