Tornados über Karlsruhe

Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt. Dennoch Verhandlung in der Hauptsache

FREIBURG taz ■ Das Bundesverfassungsgericht wird bereits am 18. April mündlich über die Tornado-Klage der Linksfraktion verhandeln. Ein Eilantrag der Linken, die Verlegung der Flugzeuge nach Afghanistan bis dahin auszusetzen, wurde gestern jedoch abgelehnt. Die Verlegung der Flugzeuge soll wie geplant am Montag beginnen.

Mit der schnellen Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat die Linksfraktion mehr erreicht, als viele Beobachter erwartet hatten. Denkbar war auch, dass die Klage der Linksfraktion gemeinsam mit dem Eilantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt würde. Es gibt am Zweiten Senat aber offensichtlich Richter, die ein Interesse daran haben, die völkerrechtlichen Fragen zur veränderten Rolle der Nato näher zu diskutieren.

Eigentlich findet die Linksfraktion den Tornado-Einsatz völkerrechtswidrig, weil mit deutscher Hilfe unschuldige Zivilisten sterben werden. Da es aber kein Verfahren gibt, mit dem die Fraktion diese Frage zur Prüfung nach Karlsruhe tragen kann, macht sie geltend, dass Rechte des Bundestags verletzt seien. Der Nato-Einsatz in Afghanistan habe mit dem ursprünglichen Auftrag des Nato-Vertrags nichts mehr zu tun. Es genüge deshalb nicht, dass der Bundestag dem Tornado-Einsatz zustimme, er hätte auch eine faktische Änderung des Nato-Vertrags beschließen müssen, so die komplizierte Argumentation der Linksfraktion.

Karlsruhe hat nun einen sofortigen Stopp der Tornado-Verlegung abgelehnt. Die von der Linksfraktion behauptete unzulässige Weiterentwicklung des Nato-Vertrags könne auch noch im April rückgängig gemacht werden, falls die Klage Erfolg habe. CHR