DAS ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ

Lange Zeit sah es so aus, als ginge die Sache schief. 2005 legte die rot-grüne Bundesregierung ein von Union und FDP heftig bekämpftes Antidiskriminierungsgesetz vor. Die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte seine Verabschiedung. Ende Juni 2006 stimmten CDU, SPD und Grüne im Bundestag für einen Kompromiss: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das vier EU-Richtlinien umsetzt. Dies soll Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. MLO