Brücke: Dresden ruft Karlsruhe an

DRESDEN rtr ■ Die Stadt Dresden hat im Streit um den Bau der Waldschlösschenbrücke im Elbtal das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Eine weitere Verfassungsbeschwerde sei beim sächsischen Verfassungsgericht eingelegt worden, bestätigte der Berliner Rechtsanwalt Rainer Geulen gestern. Mit den Klagen will die Stadt verhindern, dass mit dem Bau der Brücke begonnen wird. Die Unesco droht mit Aberkennung des Welterbetitels, sollte die umstrittene Elbquerung errichtet werden. Geulen sagte, wegen der Eilbedürftigkeit seien auch einstweilige Anordnungen beantragt worden. Ziel sei es, die Auftragsvergabe und den Baubeginn bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte Dresden im März verpflichtet, umgehend mit dem Bau zu beginnen. Begründet wurde dies mit einem Bürgerentscheid für die Brücke, der im Gegensatz zur Welterbekonvention unmittelbar bindend sei.