Streit um Fünf-Prozent-Klausel auf Kommunalebene

In Schleswig-Holstein wollen die Grünen gegen die Hürde klagen. Dies täte den Gemeinden gut

„Die Fünf-Prozent-Klausel verletzt die Chancengleichheit“, erklärte Marlies Fritzen, Landesvorsitzende der schleswig-holsteinischen Grünen. Die Partei hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Stimmen-Hürde bei Kommunalwahlen eingereicht.

Wenn es nach den Grünen geht, soll die Regel noch vor der Kommunalwahl im Mai 2008 fallen. Ziel ist, kleineren Parteien und Gruppen den Weg in die Ortsparlamente zu öffnen. Dies täte den Gemeinden gut, argumentierte Fritzen: „Neue politische Ideen werden gerade im kommunalen Bereich geboren. Ihre Vertretung im Rat kann zu einer Bereicherung der Kommunalpolitik führen.“ Die Grünen waren im Dezember im Landtag daran gescheitert, das Wahlrecht zu ändern. Unterstützt wurden sie von der FDP und dem SSW – obwohl die Minderheitspartei auf Landesebene keine fünf Prozent der Stimmen braucht.

CDU und SPD hatten die Änderung abgelehnt, unter anderem, weil extreme Splittergruppen in die Parlamente einziehen und die Gemeinderäte größer und damit schwerfälliger werden könnten. „Aus den Argumenten sprach die Arroganz der Macht“, konterte Karl-Martin Hentschel, Fraktionsvorsitzender der Grünen. Ob es bis zum nächsten Jahr gelingt, das Wahlrecht zu ändern, ist fraglich. Doch generell rechnen sich die Grünen gute Chancen aus: Zahlreiche Bundesländer haben die Fünf-Prozent-Klausel auf der Kommunalebene bereits abgeschafft, zurzeit gilt die Regel noch im Saarland und in Thüringen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Zuletzt scheiterten Klagen in Schleswig-Holstein und Thüringen an formalen Fragen. Für viele Gemeinden in Schleswig-Holstein spielt die Frage keine Rolle: Dort herrschen kommunale Wählervereinigungen, oft zieht gar keine der regulären Parteien in den Gemeinderat ein. ESTHER GEISSLINGER