GERICHTSURTEIL
: Etappensieg für Volksbegehren

Das Volksbegehren für gute Schulen hat einen Etappensieg errungen. Am Montag entschied der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg zugunsten der Aktion und wies damit Auflagen des Landeswahlleiters zurück, wonach die Frist für das Begehren am 2. Mai auslaufen sollte. Die Initiative hätte bis Montag 600.000 Stimmen in Niedersachsen und Bremen sammeln sollen, um zulässig zu sein, kam jedoch nur auf 250.000. Die Frist verschiebt sich nun um weitere Monate. Alle gesammelten Stimmen behalten ihre Gültigkeit. (dpa)