Kassen zahlen Misteltherapie

Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf die Behandlung mit anthroposophischen und homöopathischen Mistelpräparaten bei einer Krebstherapie. Bisher übernahmen die Kassen lediglich die Kosten für eine palliative Tumorbehandlung. Nachdem die Revision beim Bundessozialgericht vorige Woche gegen ein entsprechendes Urteil zurückgezogen wurde, ist nun rechtskräftig, dass Mistelpräparate auch zur „ergänzenden Krebstherapie“, etwa nach einer Chemotherapie, verordnet werden können.