Beton soll sein

LAUGE Das Bundesamt für Strahlenschutz, das das Atommülllager Asse betreibt, verteidigt das Verschließen von Hohlräumen. Kritiker fürchten, dass das die Rückholung des Mülls erschwert

Um die korrodierten Fässer bergen zu können, müsse Stabilität gewährleistet werden

Verhindert das Zubetonieren von Hohlräumen vor den Atommüllkammern im Bergwerk Asse, dass radioaktiv belastete Lauge abfließen kann? Und erschwert die Maßnahme, dass die Abfälle eines Tages – wie offiziell geplant – an die Oberfläche geholt werden können? Kritiker aus Kommunalpolitik und Umweltverbänden bejahen diese Fragen. Wenn man die Ausgänge der Kammern zubetoniere, bestehe die Gefahr, dass sich das Wasser weiter aufstaue, warnen sie. Jede Kammer müsse einen Ablauf behalten.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das 2009 die Regie in dem maroden Atommülllager übernommen hat, sieht das anders. Gerade um die teilweise korrodierten Fässer bergen zu können, müsse die Stabilität der Grube und die Sicherheit der Bergleute über einen möglichst langen Zeitraum gewährleistet werden, erläuterte die Behörde gestern ihren Standpunkt. Das sei „nach Einschätzung aller Fachleute“ nur zu erreichen, wenn große Hohlräume, in denen keine Abfälle lagerten, möglichst vollständig mit Salzbeton verfüllt würden.

Weiter verweist das BfS darauf, dass alle Zugänge zu den Abfallkammern vor Jahrzehnten mit bis zu 20 Meter dicken Mauern vom übrigen Grubengebäude abgeschottet wurden. Die Hohlräume in der Nähe der Kammern seien mittlerweile bis zu 100 Jahre alt. „Jahrzehntelang wurde das Bergwerk praktisch sich selbst überlassen“, sagte ein Sprecher. „Schritt für Schritt holt das BfS das nach, was vor langer Zeit hätte passieren müssen: Mit vielen Tausend Kubikmetern Salzbeton wird nicht benötigter Hohlraum verschlossen, um die Grube zu stabilisieren.“

Besonders die 750-Meter-Ebene, wo der meiste Atommüll lagert, müsse dringend stabilisiert werden. Dadurch reduziere sich auch das Risiko, dass das Bergwerk absaufe. Zusätzlich könnten so mögliche Schäden und Gefahren für Mensch und Umwelt verringert werden, falls es zu einem nicht mehr beherrschbaren Wasserzutritt kommen sollte.  RP