Post vom Gesundheitsamt

Die große Koalition einigte sich gestern auf verbindliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder

Der Senat hat sich gestern auf ein Gesetz verständigt, das verbindliche und flächendeckende Früherkennungsuntersuchungen für alle Kleinkinder vorsieht. Es soll noch vor der Wahl von der Bürgerschaft verabschiedet werden und in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder wirksamer vor Misshandlung zu schützen.

Geplant ist die Einrichtung einer Zentralstelle, die sich um alle Kinder zwischen 3 Monaten bis zu sechs Jahren kümmert, die nicht an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Sie soll bei den Gesundheitsämtern angesiedelt werden und die personengebundenen Daten der Einwohnermeldeämter mit jenen der KinderärztInnen abgleichen. Letztere werden – soweit sie diese neun Früherkennungstests durchführen – zur Rückmeldung an die Gesundheitsämter verpflichtet. Eventuelle Krankheiten oder Entwicklungsverzögerungen der Kinder sollen dabei jedoch nicht amtlich erfasst werden.

Die Gesundheitsämter werden all jene Eltern anschreiben, die ihre Kinder nicht untersuchen lassen. Sanktionen sind allerdings nicht vorgesehen. Wer trotz mehrfacher Einladung nicht mit seinem Kind beim Arzt erscheint, dessen Akte landet aber möglicherweise beim Jugendamt. Dieses müsse sich dann weiter um die betreffenden Familien kümmern, sagt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU, Michael Bartels: „Im besten Falle“ nehme das Amt die Kinder anschließend „selbst in Augenschein“.

Das Gesundheitsressort von Ingelore Rosenkötter (SPD) rechnet damit, rund 120 Kinder im Jahr anschreiben zu müssen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf rund 300.000 Euro geschätzt.

Zwischen SPD und CDU war in der vergangenen Woche eine Debatte um die Autorenschaft des Gesetzes ausgebrochen. Die CDU reklamiert für sich, bereits auf ihrem Bundesparteitag im November „das Thema besetzt“ zu haben. Bartels verweist auf einen Dringlichkeitsantrag vom November, in dem der Senat aufgefordert wird, sich im Bundesrat für eine gesetzliche Regelung einzusetzen.

Der sozialpolitische Sprecher der SPD, Wolfgang Grotheer, wiederum wirft der CDU vor, einen entsprechenden SPD-Vorstoß vom Dezember monatelang „verschleppt“ zu haben: „Zum damaligen Zeitpunkt hat die Bremer CDU das Thema augenscheinlich nicht interessiert.“ mnz