RECHTE VON ANGEKLAGTEN
: Karlsruhe rügt Karlsruhe

KARLSRUHE | Ein Angeklagter im Strafverfahren muss schon vor seiner Zustimmung zu einem Deal über die Folgen belehrt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit am Mittwoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgehoben. Er habe die Bedeutung der Belehrungspflicht verkannt, bemängelt das Bundesverfassungsgericht. Ein 2012 vom Landgericht Berlin wegen Drogenkriminalität zu sechs Jahren Haft verurteilter Straftäter war mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolgreich. (dpa)