Ball flach halten

Schadensbegrenzung nach dem „Theater-Tsunami“

Unter dem Titel „Bremer Staats-Theater flutet die Freie Bremer Musikszene“ kursiert im Internet eine bittere Fotostory über den „Theater-Tsunami“: Man sieht Bilder von weggesprengten Steinen, nassen Schlagzeugen – und einen Gullideckel, der auf etwaige „Sollbruchstellen“ respektive Rohre und Hohlräume in Kresniks Wasserbassinwand hätte aufmerksam machen können. „Genau daneben haben wir eine Probebohrung gemacht“, weist ein Theatersprecher den Verdacht auf Fahrlässigkeit zurück.

Das Bauressort betont unterdessen, es sei lediglich für die feuerpolizeiliche Abnahme der Halle sowie die Überprüfung der Fluchtwege zuständig. Die statische Einschätzung des gefluteten Gleisbetts sei allein Sache des Theaters gewesen. Derweil bemüht sich auch der „Verein 23“ um Schadensbegrenzung – nach allen Seiten. Natürlich sei die Wut der betroffenen MusikerInnen über kaputte Instrumente, durchnässte Festplatten und Datenverluste nachvollziehbar, sagt Christian Just, Bildender Künstler und Sprecher des „Vereins 23“. Voreiliger Aktionismus beeinträchtige jedoch die Schadensregulierung, insbesonders etwaige Störaktionen während der Radio-Übertragung „Nordwest vor Ort“ anlässlich der Premiere von „Amerika“ könnten sich „extrem kontraproduktiv“ auswirken.

Zwar ist Just zufolge zu erwarten, dass die Versicherung lediglich „Restwerte“ für das beschädigte Equipment zahlt. Zunächst einmal müsse aber der abschließende Schadensbericht abgewartet werden. Und das für Montag anberaumte Treffen mit der Theaterleitung. HB