MARKENRECHT
: Langenscheidt gewinnt Streit ums Gelb

KARLSRUHE | Der Wörterbuchverlag Langenscheidt hat den Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb gegen einen Konkurrenten gewonnen. Dieser darf die Farbe nun nicht mehr verwenden, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies damit, dass der Verbraucher aufgrund der Farbe die beiden Marken verwechseln könnte. Der BGH sah eine „hochgradige“ Waren- und Zeichenähnlichkeit (AZ: I ZR 228/12). Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. (dpa)