EuGH-Urteil
: Aufträge nicht an Mindestlohn koppeln

BERLIN | Länder und Gemeinden dürfen die Vergabe von Aufträgen nicht in jedem Fall von der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns abhängig machen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Die Stadt Dortmund hatte die Bundesdruckerei von einem Auftrag ausgeschlossen, weil diese die Arbeit von einem Subunternehmer in Polen erledigen lassen wollte, der keinen Mindestlohn zahlt. Dieser Ausschluss verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit, so das Gericht in dem umstrittenen Urteil. (rtr)