KEINE DISKRIMINIERUNG
: Alter schützt vor Kündigung

ERFURT | Je länger jemand mit einer Firma „verheiratet“ ist, desto größer ist die Trennungszeit, die ihm bei einer Entlassung eingeräumt wird. Das gesetzlich verankerte Prinzip, Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu staffeln, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstag grundsätzlich gebilligt. Der Anwalt einer 31-Jährigen hatte argumentiert, Jüngere würden mittelbar diskriminiert, da diese nicht in den Genuss der längeren Kündigungsfristen kommen könnten. Dem folgten die Richter nicht. (dpa)