Gesetz für mehr Verbraucherrechte

DÜSSELDORF taz ■ Das Landeskabinett hat gestern den Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz sollen VerbraucherInnen Zugang zu Daten der Landesbehörden über Verstöße gegen das Lebens- und Futtermittelrecht bekommen. Ziel ist es, Lebensmittelskandalen wie der Gammelfleischaffäre im vergangenen Jahr vorzubeugen. Mit dem Gesetz wäre NRW Vorreiter in der Bundesrepublik, sagt Markus Fliege, Sprecher des Verbraucherschutz-Ministeriums NRW.

Johannes Remmel, Sprecher für Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik der Grünen in NRW, kritisiert, dass nur Verstöße gegen das Lebens- und Futtermittelrecht unter das geplante Informationsrecht fallen. „Der Geltungsbereich ist uns zu eng. Wir wollen ihn auf den gesamten Bereich des Verbraucherschutzes ausweiten.“ Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen NRW sei im März in den Landtag eingebracht worden. Außerdem kritisiert Remmel, dass die Verbraucher selbst aktiv werden müssten, damit sie Informationen erhalten. Der Entwurf der Grünen sehe vor, dass die Behörden von sich aus informieren müssten. Ähnlich argumentiert Regina Heit von der Verbraucherzentrale NRW: „Man kann mit diesem Entwurf keine Lebensmittelskandale verhindern.“

Die Verbraucherzentrale fordere, dass die Behörden informieren müssen, sobald sie einem Lebensmittelskandal nachgehen. „Der Verbraucherschutz muss klar vor wirtschaftlichen Interessen stehen.“ Dies sei mit dem Entwurf der Landesregierung nicht gewährleistet.

NIHAD EL-KAYED