Küste bleibt kostenpflichtig

STRANDGEBÜHR Die Klage einer Bürgerinitiative gegen Eintritt an Stränden wurde abgewiesen

Strände in der Gemeinde Wangerland in Niedersachsen werden weiterhin Eintritt kosten: Das Verwaltungsgericht in Oldenburg wies am Dienstag eine Klage der Initiative „Freie Bürger für freie Strände“ gegen die Strandgebühren ab.

Der Vorsitzende Richter Janssen hielt die Klage für unzulässig und unbegründet: Die einzige Grundlage sei das Recht auf Betreten der freien Landschaft. Die Strände seien aber keine „freie Landschaft“, da die Gemeinde dort umfangreiche Arbeiten ausführe.

Hauptgrund für die Gerichtsentscheidung war jedoch ein formal-juristischer: Die Gemeinde treibt über die Wangerland Touristik GmbH die Gebühren ein. Die GmbH erfülle öffentlich-rechtliche Aufgaben, nämlich die Förderung von Tourismus und Erholung, so Janssen. Deshalb sei das Amtsgericht für die Klage zuständig. Dort war die Bürgerinitiative aber bereits gewesen. Das Amtsgericht in Jever hatte die Klage ebenfalls als unzulässig abgewiesen.

Richter Janssen in Oldenburg erkannte immerhin die grundlegende Bedeutung des Streits: Er ließ Berufung zu. „So eine Klage kommt bei uns nicht jeden Tag vor“, so Janssen. Die Bürgerinitiative will diese Möglichkeit nutzen: „Das ist ein unterirdisches Urteil“, sagte ihr Anwalt. CATIANA KRAPP