ABSCHIEBUNG
: Serbin muss nachträglich zahlen

LÜNEBURG | Ein abgeschobener Flüchtling kann auch dann für die Kosten seiner Abschiebung herangezogen werden, wenn er zum Zeitpunkt der Ausreise minderjährig war. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestern entschieden. Der Senat wies die Berufung einer Serbin zurück und ließ keine Revision zu. Die Frau sollte anteilige Kosten ihrer Abschiebung in Höhe von 600 Euro bezahlen. Das Urteil hat eine grundsätzliche Bedeutung, da in Deutschland mehrere ähnliche Fälle anhängig sind. (epd)