Beschwerde abgewiesen

NEUWAHL CDU-Parlamentarier scheitert mit Vorstoß gegen kürzere Wahlperiode in Schleswig-Holstein

Der Abgeordnete Magnussen sah das Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt

Jens-Christian Magnussen ist in Karlsruhe gescheitert. In einem gestern veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht die Klage des CDU-Landtagsabgeordneten gegen das Neuwahl-Urteil in Schleswig-Holstein als unzulässig zurück: „Die Verfassungsbeschwerde ist dem einzelnen Bürger zur Verfolgung seiner Rechte gegen den Staat gegeben, aber kein Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsorganen“ (AZ: 2 BvR 2599/10 – Beschluss vom 5. Mai 2011).

Magnussen hatte seine Klage damit begründet, er sei für fünf Jahre direkt gewählt worden und dieser Wählerwille werde mit der Verkürzung der Wahlperiode ignoriert. Er sah das Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt.

Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht hatte die Neuwahl Ende August 2010 angeordnet. Hintergrund waren Regeln zu Überhang- und Ausgleichsmandaten. Sie führten nach der Landtagswahl 2009 dazu, dass CDU und FDP mit einer knappen Mehrheit an Mandaten regieren konnten, obwohl SPD, Grüne, Linkspartei und SSW zusammen mehr Zweitstimmen errungen hatten. Inzwischen hat Schleswig-Holstein ein neues Wahlrecht. Die Neuwahl ist voraussichtlich am 6. Mai 2012.

Nun sei endgültig der Weg frei für eine zügige Neuschneidung der Wahlkreise und die Festlegung des Wahltermins, so SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. Sein FDP-Pendant Wolfgang Kubicki nannte das Urteil vorhersehbar. „Die Klage war von Anfang an ein aussichtsloses Unterfangen“, meinte auch der Grünen-Rechtspolitiker Thorsten Fürter.  (dpa)