KONGO-PROZESS
: Befangenheitsantrag abgelehnt

STUTTGART | Im Stuttgarter Kongo-Kriegsverbrecherprozess ist die Verteidigung mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter gescheitert. Es gebe keinerlei Grund zu der Besorgnis, dass die Richter des 5. Strafsenats unter Vorsitz von Jürgen Hettich voreingenommen seien und nicht objektiv urteilen könnten, erklärte der Vertretungssenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts gestern. Trotz eines abgelehnten Eröffnungsplädoyers zu Prozessbeginn könnten die beiden Angeklagten und ihre Anwälte sich jederzeit äußern. (epd)