Haken-Prozess ohne Ergebnis eingestellt

Landgericht stellt Verfahren gegen Lehrerin ein, die Schüler an Kleiderhaken aufgehängt haben sollte

Ohne Urteil ist gestern der Prozess gegen eine Gesamtschullehrerin zu Ende gegangen, die angeklagt war, im September 2005 zwei Schüler beim Sport an einem Kleiderhaken aufgehängt zu haben. Das Landgericht stellte das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten ein.

Die erste Instanz, das Amtsgericht Barmbek, hatte die Pädagogin im September vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung freigesprochen. Zu widersprüchlich waren die Aussagen der elf und zwölf Jahre alten Schüler, als dass das Gericht ihrer Geschichte hätte glauben können. Die Eltern der beiden aber brachten die Lehrerin erneut vor Gericht.

Außer Frage steht, dass sich damals im Sportunterricht an der Peter Petersen-Gesamtschule eine Situation ereignete, die sich alle Beteiligten besser erspart hätten. Als Tim und Christian beim Fußball in gegnerische Mannschaften gewählt wurden, protestierten sie und umwickelten sich mit einem Parteiband. Erst hat auch Helga Z. noch darüber gelacht. Als alle Ermahnungen nicht fruchteten, führte die 55-Jährige die beiden in die Umkleidekabine, wo sie nur scherzhaft angedroht haben will, die Jungs an Haken aufzuhängen. Die behaupteten, sie habe es getan.

Schon im ersten Verfahren hatte sich gezeigt, dass sich im Gericht nicht nur die eine Lehrerin und ihre beiden Schüler, sondern eine ganze Clique aufgebrachter Eltern dem gesamten Lehrerkollegium gegenüberstand. Die Lehrer sind überzeugt, dass Helga Z. Opfer einer Mobbingkampagne einzelner Eltern geworden sei.

So oder so: Ihren Söhnen haben die Eltern keinen Gefallen getan. Helga Z. ist unter den Schülern beliebt. Indem sie sie vor Gericht brachten, haben sich Tim und Christian in ihrer Klasse selbst ins Abseits gestellt. Inzwischen haben beide die Schule gewechselt. ELKE SPANNER