Verfassungsklage gegen Umweltminister Sander

Weil er seine Auskunftspflicht im Parlament verletzt habe, rufen die Grünen den Staatsgerichtshof an

„Lächerlich“ seien die Vorwürfe, heißt es aus dem Haus von Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP). Allerdings hören sich die neuen Vorwürfe gegen den notorischen Quertreiber gar nicht so unbedeutend an.

Weil Sander seine Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament verletzt habe, verklagt ihn der grüne Landtagsabgeordnete Andreas Meihsies beim Staatsgerichtshof in Bückeburg. Sander habe die Landesverfassung verletzt. Dass die Landesregierung ihre in Artikel 24 festgelegte Pflicht, Parlamentariern „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ zu antworten, ziemlich lax handhabt, wurmt die Opposition seit langem. Den Vogel schoss Sander ab, als er im März auf Meihsiehs’ Frage zur Reduzierung von CO2 Richtung SPD über Kindergärten und Klimaschutzpolitik palaverte. Meihsiehs sieht dadurch sein Auskunftsrecht verletzt. Immerhin handelt es sich bei der Sander-Klage erst um die zweite ihrer Art in der Landesgeschichte.

Als erster klagte Hartmut Möllring, damals Finanzexperte der CDU-Fraktion, heute Finanzminister, gegen die damalige Umweltministerin Monika Griefahn (SPD), heute im Bundestag.

Vor zehn Jahren ging es um einen angeblichen Luxus-Tripp nach Sylt auf Kosten eines Parfümherstellers, den Griefahn als Dienstreise deklariert hatte. „Teilweise bekam ich recht“, sagte Möllring gestern. „Sie wurde dazu verurteilt, eine Frage beim nächsten Mal im Landtag zu beantworten.“ Das riet er auch Minister Sander. Der hat seinen nächsten großen Auftritt im Parlament am morgigen Freitag, wenn die SPD wegen Sanders Abholzaktion in Schutzgebieten an der Elbe dessen Rücktritt fordern wird. KSC