Bundesgericht gibt Airbus Recht

HAMBURG taz ■ Der Ausbau des Airbus-Werkes Hamburg-Finkenwerder ist rechtmäßig. Am Donnerstagabend verwarf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage eines Hamburgers, der stellvertretend für rund 200 Anwohner einen Musterprozess geführt hatte. Er hatte die Klage damit begründet, dass die Aufschüttung der Elbebucht Mühlenberger Loch für die Erweiterung der deutschen Airbuszentrale gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen habe und die Flugbewegungen für die Anwohner mehr Lärmbelästigung bedeuteten. Die Richter befanden die Klage für unzulässig. Der Anwohner sei nicht berechtigt, die Missachtung der Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien der EU prüfen zu lassen, weil er selbst kein schutzwürdiges Interesse habe. Etwa 165 Hektar des Vogelschutzgebietes waren zerstört worden. Die EU-Kommission hatte dafür im Jahr 2000 eine Ausnahmegenehmigung erteilt. SMV