Führerschein für Hunde

GESETZ Niedersachsens Hundebesitzer müssen Sachkunde nachweisen und werden zentral erfasst

Die Einführung eines sogenannten Hunde-Führerscheins hat der niedersächsische Landtag gestern beschlossen. Ab Juli 2013 müssen HundehalterInnen mit einem Sachkundenachweis belegen, dass sie sich mit dem Halten von Hunden und ihrer Sozialverträglichkeit auskennen.

Bereits ab kommenden Juli müssen die BesitzerInnen der derzeit insgesamt rund 40.000 Hunde in Niedersachsen eine Haftpflichtversicherung für ihre Hunde abschließen und sie mit einem Mikrochip kennzeichnen. Bis 2013 soll dann ein zentrales Register eingeführt werden, in dem Hunde und HalterInnen erfasst sind.

Mit der über Jahre diskutierten Novellierung des Hundegesetzes wolle man „Gefahren abwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind“, erklärte Agrarminister Gert Lindemann (CDU).

Stimmen gegen das Gesetz kamen einzig von der Linksfraktion. Sie kritisierte das Vorhaben als „unsozial“: 200 Euro soll der Hunde-Führerschein kosten, hinzu kommen rund 50 Euro für das Chippen, jährlich bis zu 150 Euro Versicherungsbeiträge und Gebühren.

Die Linksfraktion forderte zudem in einem eigenen Gesetzentwurf, das Züchten und Abrichten als gefährlich geltender Hunde zu verbieten. Dem erteilten CDU, FDP, SPD und Grüne eine klare Absage. Sogenannte Rasselisten seien rechtswidrig und unnötig, sagte Lindemann.

Eine niedersächsische Kampfhundeverordnung hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits 2002 aufgehoben: Eine Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden nach Rassen sei unzulässig, so die Richter damals.

Schutz biete nun der Hunde-Führerschein, sagte Lindemann: „Wenn jemand gezielt auf Aggressivität züchten will, darf man ihm das Halten von Hunden erst gar nicht erlauben.“ THA