Haft für Vatermord

KRIMINALITÄT Gericht verurteilt 17-Jährigen zu acht Jahren Knast. Verteidigung forderte Freispruch

Die tödlichen Schüsse auf einen Steuerberater hat nach Überzeugung der Richter der jüngste Sohn des Opfers abgefeuert. Acht Jahre Jugendhaft verhängte das Landgericht am Donnerstag gegen den 17-Jährigen. „Der Angeklagte wurde des heimtückischen Mordes für schuldig befunden“, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag nach dem nichtöffentlichen Prozess. Dem Gymnasiasten wurde zur Last gelegt, zehn Schüsse aus einer Pistole auf seinen Vater abgegeben zu haben – in dessen Kanzlei im Stadtteil Westend. Das 49-jährige Opfer starb kurz nach dem Anschlag vom August 2013.

Als das Urteil verkündet wurde, habe der Angeklagte „überhaupt nicht reagiert“, sagte Nebenklage-Anwalt Roland Weber. Er vertritt die Eltern des Getöteten. Nach dem Jugendstrafrecht liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren Freiheitsentzug.

Die Verteidigung sah nach der sechsmonatigen Verhandlung jedoch keinen sicheren Tatnachweis und verlangte Freispruch. Das Verfahren wird voraussichtlich zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen. Anwalt Dirk Lammer sagte, er werde „sehr wahrscheinlich“ Revision einlegen. Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.

Das Gericht habe in innerfamiliären Streitigkeiten das mutmaßliche Motiv gesehen, sagte der Nebenklage-Anwalt. „Was es genau war, ist aber unklar.“ Es habe zwischen dem Steuerberater und seiner Frau heftige Auseinandersetzungen gegeben. (dpa)