Einklagen geht nicht

POLIZEIPRÄSI Konkurrent könnte nur Beförderung Hansens verhindern – der Rest liegt beim Senat

Wie auch immer der Rechtsstreit um den künftigen Polizeipräsidenten ausgeht: Bewerber Klaus Keese, der sich vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ernennung des bislang von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) favorisierten Kandidaten Udo Hansen wehrt, kann sich nicht direkt auf den Posten klagen. „Was man erreichen kann, ist, dass der Konkurrent nicht befördert wird“, sagte Gerichtssprecher Michael Dolle der taz zum generellen Ablauf. Hat Keese mit seinem Antrag Erfolg, kann ihn der Senat zwar ernennen, muss es aber nicht. Er könnte die Stelle auch neu ausschreiben, worauf sich auch die bisherigen Bewerber erneut beteiligen dürften.

Keese, Chef der Polizeidirektion 1 im Norden Berlins, hatte vergangene Woche eine Absage auf seine Bewerbung erhalten und daraufhin ein Eilverfahren einleiten lassen. Dieses Verfahren, dessen Dauer das Verwaltungsgericht auf rund sechs Wochen schätzt, dient dem sogenannten vorläufigen Rechtsschutz und soll verhindern, dass der Senat Fakten schafft. Denn ist Hansen erst einmal befördert, wäre das laut Dolle nicht wieder rückgängig zu machen. Die eigentliche Klage kann Keese im sogenannten Hauptsacheverfahren führen, das in der Regel eher Monate denn Wochen dauert.

Unterliegt Keese, kann er dagegen in Berufung am Oberverwaltungsgericht gehen. Gleiches gilt für den Senat. Erst wenn Keese auch in letzter Instanz verliert, hat der Senat freie Bahn, Hansen zum Polizeichef zu machen. STA