„Begrenzt objektiv nachprüfbar“

SWR-Intendant Peter Boudgoust über das Verfahren und die Grenzen der Medienpolitik

Der Jurist PETER BOUDGOUST, Jahrgang 1954, hat am Montag das Amt des SWR-Intendanten von Peter Voß übernommen.

taz: Herr Boudgoust, gleich an Ihrem ersten offiziellen Arbeitstag als SWR-Intendant stehen Sie vor dem höchsten deutschen Gericht. Ein guter Start?

Peter Boudgoust: Die Umstände kann man sich nicht immer aussuchen. Ich empfinde das auch gar nicht als besondere Belastung – wir haben nun einmal diesen Konflikt. Es geht im Übrigen nicht um die Höhe der Gebühren, sondern um das Verfahren.

Die Länder wollten 2004 die wirtschaftliche Lage der Gebührenzahler berücksichtigen und verhindern, dass diese übermäßig zur Kasse gebeten werden. Was war daran so verwerflich?

Dieser Begriff „allgemeine wirtschaftliche Lage“ ist zu unbestimmt. Das – oder auch die Frage nach der Akzeptanz einer Gebührenentscheidung durch die zuständige Kommission KEF – sind Dinge, die man nur sehr begrenzt objektiv nachprüfen kann. Wir wollen Verfahrenssicherheit und berufen uns auf das Verfassungsgericht, das gerade diese Verfahrenssicherheit als eine Garantie für die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewertet hat.

ARD und ZDF werfen der Politik vor, mit der Gebührenfrage Medienpolitik zu betreiben. Wie ließe sich das abstellen?

Medienpolitik ist ja per definitionem nicht unzulässig, muss aber klar von der Gebührenentscheidung getrennt werden. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben ja zum Beispiel meiner Anstalt eine strikte Begrenzung auferlegt, was die Zahl der SWR-Programme angeht – das war eine klare medienpolitische Entscheidung, aber eben nicht im Rahmen des Gebührenfestsetzungsverfahrens.

Was erwarten Sie konkret von dem Richterspruch im Herbst?

Ich glaube alle Beteiligten – Rundfunkanstalten wie Länder – wollen nicht die Erfahrungen von 2004 wiederholen. Wir werden unmittelbar nach dem Urteil aufeinander zugehen, um uns auf ein verfassungskonformes Verfahren verständigen, das den Vorgaben des Gerichts Rechnung trägt. INTERVIEW: STG