Kritik an deutscher Sammelwut

EU-Datenschutzbeauftragter fordert Datenschutz auch bei biometrischen Daten

BRÜSSEL taz ■ In die innerdeutsche Diskussion darüber, ob die Einwohnermeldeämter Fingerabdrücke und andere biometrische Daten in Zukunft auch an die Ermittlungsbehörden weitergeben sollten, möchte sich Peter Hustinx eigentlich nicht einmischen. Trotzdem macht der Datenschutzbeauftragte der EU keinen Hehl aus seiner Skepsis gegenüber dem Plan des deutschen Innenministers. Viele Politiker neigten dazu, in der Verwendung biometrischer Daten ein Patentrezept zu sehen, „obwohl in vielen Fällen unklar ist, unter welchen Umständen solche Daten entstehen“, sagte Hustinx bei der Vorstellung seines Jahresberichtes gestern in Brüssel.

Hustinx verwies auf das europäische Visainformationssystem (VIS), in dem biometrische Daten von Visa-Antragstellern gesammelt werden, in Zukunft weltweit. Dabei müssten Mindeststandards eingehalten werden, sagte er. Wer sein Schengen-Visum beim französischen Konsulat beantrage, dürfe nicht anders behandelt werden als im deutschen Konsulat. Fehler im Umgang mit Daten seien aber auch dann nicht ausgeschlossen. Bei rund 50 Millionen Visaanträgen im Jahr wären auch bei einer kleinen Fehlerquote viele Menschen betroffen.

Der Datenschutzbeauftragte ist deswegen froh, dass das EU-Parlament seiner Empfehlung gefolgt ist: Die im VIS gespeicherten biometrischen Daten sollen nur zur Identifizierung der erfassten Personen und zur Verifizierung der gespeicherten Daten verwendet werden. In der Debatte mit dem Ministerrat, unter welchen Umständen Angaben aus dem VIS auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden können, zeichne sich eine Lösung ab: Alle seien sich einig, dass das VIS für die Einreise- und Einwanderungspolitik da sei. „Es geht hier nicht um die Strafverfolgung.“ DANIELA WEINGÄRTNER