Neues Wahlrecht soll transparent werden

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts will die Bürgerschaft Experten befragen. Klärung bis zur Sommerpause

Die letzten Details des künftigen Hamburger Wahlrechts sollen breit und öffentlich diskutiert werden. Das vereinbarten gestern Vormittag die Fraktionsvorsitzenden in der Bürgerschaft Bernd Reinert (CDU), Michael Neumann (SPD) und Christa Goetsch (GAL). In einer Expertenanhörung vor dem Verfassungsausschuss des Parlaments soll nun möglichst ein Konsens hergestellt werden.

Das Hamburger Verfassungsgericht hatte vor zwölf Tagen einen Passus des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, mit dem die CDU-Mehrheit das per Volksentscheid eingeführte neue Wahlrecht geändert hatte: Die „Relevanzschwelle“, mit der die Union Änderungen an der Reihenfolge der KandidatInnen weitgehend verhindern wollte. Dagegen hatten SPD und GAL geklagt – mit Erfolg.

Einen erneuten Alleingang mit der Gefahr einer weiteren Verfassungsklage kann die CDU sich nicht erlauben. Bis zur Sommerpause Anfang Juli muss die Neuregelung von der Bürgerschaft verabschiedet werden, damit die Wahl im Februar 2008 ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die Opposition aber will „den Geist des Volksentscheids“ bewahren: Jede Stimme müsse gleich viel wert sein.

Ein Expertenhearing, zu dem auch die Volksinitiative „Mehr Demokratie“ geladen wird, soll nun im Gesetzgebungsprozess für Transparenz sorgen. SMV