Wohnen darf teurer werden

ALG II Weil die Mieten steigen, sollen für Hartz-IV-Empfänger höhere Kosten übernommen werden. Die neuen Sätze sollen noch vor der Wahl greifen

Angesichts steigender Mieten plant die Sozialverwaltung, die Miethilfen für Hartz-IV-Empfänger zu erhöhen. Laut Anja Wollny, Sprecherin von Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linkspartei), erarbeitet eine senatsinterne Arbeitsgruppe derzeit neue Richtsätze. Noch vor der Abgeordnetenhauswahl im September sollen sie in Form einer Rechtsverordnung beschlossen werden.

„Wir gehen davon aus, dass die Richtwerte über alle Wohnungsgrößen hinweg angehoben werden müssen“, sagte Wollny. Derzeit bekommen Hartz-IV-Empfänger, die in einer Einzimmerwohnung leben, 378 Euro Warmmiete bezahlt, für zwei Personen gibt es 444, für drei Personen 542 und für vier Personen 619 Euro. „Durch die Mietsteigerungen gibt es viele Bedarfsgemeinschaften, die über den Richtwerten liegen“, so die Sprecherin. Etliche brächten die Differenz zwischen tatsächlicher und übernommener Warmmiete selbst auf – durch Untervermietung oder bei geringen Beträgen aus dem Regelsatz, also den Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Wer das nicht kann, dem bleibt nur der Umzug.

Die Zahl der Umzüge aufgrund von Richtwerten, die über den Mieten liegen, erreichte 2010 einen Höchststand: 1.195 Einzelpersonen oder Haushalte mussten laut den Zahlen der Sozialverwaltung umziehen. Der letzte Höchstwert stammte von 2007, damals gab es 680 Umzüge. In den Folgejahren waren die Zahlen gesunken.

Am vergangenen Montag hatte Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) den neuen Mietspiegel vorgestellt. Im Vergleich zu 2009 erhöhten sich die Mieten um durchschnittlich 7,9 Prozent, deutlich stärker als in den Jahren zuvor.

Zuletzt wurde im Jahr 2009 der Richtwert für Einzimmerwohnungen von 360 auf 378 Euro erhöht. Dass sich die Arbeitsgruppe gerade jetzt darum kümmert, liegt nicht nur am neuen Mietspiegel: Im März hat die Bundesregierung Änderungen des Sozialgesetzbuchs II beschlossen. Die habe man laut Wollny abwarten wollen – um nicht Regelungen zu beschließen, die anschließend womöglich der Bundesgesetzgebung widersprechen. SVE