Freispruch gefordert

Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat einen Freispruch für die beiden Polizisten verlangt, die vor vier Jahren einen betrunkenen 18-Jährigen nachts auf einer Landstraße ausgesetzt hatten. Der Schüler ist tot – er hatte mitten auf der Straße gekauert und war von einem Auto überfahren worden. Der Ankläger befand gestern, den Polizisten habe kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden können. Nach seiner Auffassung hätten die Polizisten nicht erkennen können, dass der 18-Jährige hilflos gewesen sei. Robert S. hatte 2,84 Promille Alkohol im Blut.

Seine Eltern haben den Prozess erst erzwingen müssen (taz berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte keinen Grund gesehen, die beiden Polizisten überhaupt vor Gericht zu stellen. Die Eltern aber wollten den Prozess, um zu erfahren, warum ihr Kind hat sterben müssen. Sie strengten ein Klageerzwingungsverfahren an und gewannen. Das Oberlandesgericht (OLG) zwang die Staatsanwaltschaft, die Polizisten vor Gericht zu bringen.

Vor dem Lübecker Landgericht beteuerten die angeklagten Beamten, dass sie die Alkoholisierung des 18-Jährigen nicht erkannt hätten. Dem folgte der Staatsanwalt. Mit der Verurteilung der Polizisten ist damit nicht mehr zu rechnen. Eine tragische Entwicklung hatte der Fall auch dadurch genommen, dass die junge Frau, die Robert S. damals überfahren hatte, nicht im Prozess aussagen konnte: Am Tag zuvor wurde sie selbst zu Tode gefahren. EE