Bauern können auf Entschädigung hoffen

EU Kommission prüft rechtliche Möglichkeiten. Heute Sondertreffen der europäischen Agrarminister

BRÜSSEL dpa | Gemüsebauern können nach Umsatzeinbrüchen wegen des Darmkeims Ehec auf Entschädigung aus Brüssel hoffen. Die EU-Kommission arbeite an einem Vorschlag für kurzfristige Ausgleichszahlungen für die betroffenen Produzenten, sagte der Sprecher von EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos am Montag in Brüssel. Eine grundsätzliche Einigung könnten die EU-Agrarminister bereits bei ihrem Sondertreffen an diesem Dienstag in Luxemburg treffen. Die Details müssten dann allerdings noch ausgearbeitet werden, sagte Ciolos.

Bei der Hilfe könnte es sich um Zahlungen aus Brüssel oder um nationale staatliche Subventionen handeln, wie der Sprecher sagte. Entschädigungen sind für den Fall von erheblichen Marktstörungen möglich. Allerdings sind die Hürden dafür hoch, wenn es sich wie bei Ehec um die Folgen eines regional begrenzten Krankheitsausbruchs – wie in Norddeutschland – handelt. An dem Treffen in Luxemburg nimmt Ministerin Ilse Aigner (CSU) teil.

„Wir brauchen eine europaweite Lösung, weil es ein europaweites Problem ist“, sagte der Kommissionssprecher. Der Verzehr von Gemüse sei in den vergangenen Tagen in ganz Europa stark zurückgegangen, Russland hatte gar ein Importverbot für Gemüse aus der EU verhängt.

Eine Schätzung über die benötigte Entschädigungssumme nannte der Sprecher nicht: „Wir können keine Zahl nennen.“ Spanische Bauernverbände hatten die Verluste für Landwirte auf 200 Millionen Euro pro Woche beziffert. Deutsche Behörden hatten zunächst vor dem Verzehr von spanischen Gurken gewarnt – inzwischen ist aber klar, dass diese nicht die Infektionsquelle der Seuche waren.

Die EU-Kommission prüfe derzeit verschiedene rechtliche Möglichkeiten für Entschädigungen. So könnten Landwirte, die Mitglied in Produktionsgemeinschaften seien, Zahlungen aus Brüssel bekommen, sagte der Kommissionssprecher. Diese seien auf 5 Prozent des Produktionswerts pro Jahr begrenzt, in manchen Fällen bis auf 10 Prozent. Als zweite Möglichkeit könnten Staaten den Gemüsebauern mit nationalen staatlichen Beihilfen unter die Arme greifen – diese seien auf 7.500 Euro pro Hof über drei Jahre begrenzt und müssten nicht von der EU-Kommission genehmigt werden.