BUNDESGERICHTSHOF
: Terrorist muss Foto in Medien dulden

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Medien den Rücken gestärkt und den Abdruck eines Fotos eines Terroristen für zulässig erklärt. Der rechtskräftig verurteilte Mann aus Augsburg muss es dulden, dass sein Foto veröffentlicht wird und sein Gesicht darauf erkennbar ist. Der Prozess in Stuttgart, wo das Bild entstand, sei ein zeitgeschichtliches Ereignis von herausragender Bedeutung gewesen. Der Schutz der Person des Klägers sei in diesem Falle zweitrangig. Die Vorinstanzen hatte der Kläger gewonnen. (dpa)