Schnüffel-Köter
: Ermittler ohne Maß

Die Beschädigung fremder Sachen ist juristisch gesehen keine Schwerkriminalität. Wird eine Wand besprüht oder ein Auto von einem Brandsatz beschädigt, ist das ärgerlich und teuer. Terrorismus aber ist es nicht. Trotzdem wendet die Polizei bei solchen Taten zunehmend Ermittlungsmethoden an, deren Einsatz dem Delikt erst den Ruch der besonderen Gefährlichkeit verleihen. Die Schnüffelhunde, die bei der Razzia gegen G 8-Gegner ihre Nase in Privatwohnungen steckten, sind ein Beispiel dafür.

KOMMENTAR VON ELKE SPANNER

Grundsätzlich kann man nur begrüßen, wenn die Kriminaltechnik Fortschritte macht. Dank der DNA-Technik beispielsweise können inzwischen Morde oder Vergewaltigungen aufgeklärt werden, die Jahrzehnte zuvor begangen wurden. Nur: Methoden, durch die körperbezogene Daten eines Beschuldigten ermittelt werden, sind nur für die Aufklärung der schweren Kriminalität zugelassen. Morde und Vergewaltigungen sind Taten, deren Opfer Menschen sind. Sachbeschädigungen sind es nicht.

Nichts anderes aber kann denjenigen vorgeworfen werden, die in Hamburg mehrere kleine Anschläge begangen haben sollen. Indem sie diese zum Terrorismus hochstilisiert, rechtfertigt die Polizei neue Ermittlungsmethoden. Zugleich stigmatisiert sie die Täter. Doch Graffiti-Sprayer und G 8-Gegner, die ein Auto abfackeln, sind keine Mörder. Auch keine potenziellen.