IN ALLER KÜRZE

Irrtum im Programmhinweis

Heute, also Mittwoch, 15. 10., um 18.05 Uhr findet die Nordwestradio-Podiumsdiskussion statt, die sich dem Thema Flüchtlinge widmet. Wir hatten fälschlich den Donnerstag als Termin benannt und bitten den Irrtum zu entschuldigen. Die Nordwestradio-Redaktion steht in der Kritik, weil sie ohne erkennbaren Grund einem Vorstandsmitglied der Bremer „Alternative für Deutschland“ eine öffentlich-rechtliche Bühne verschafft. Die Formation hat bislang kein landespolitisches Programm vorgestellt. Zugleich sind weder Die Linke als etablierte politische Kraft wie die immerhin in der Bürgerschaft vertretenen „Bürger in Wut“ eingeladen. Sozialstaatsrat Horst Frehe (Grüne), der ursprünglich als Podiumsgast vorgesehen war, hat seinen Auftritt mittlerweile abgesagt – er habe keine Zeit, sagte Sozialressort-Sprecher Bernd Schneider. Für ihn komme nur Abteilungsleiter Karl Bronke. Die Besetzung des Podiums sei „unglücklich“, aber letztendlich entscheide dies Radio Bremen.  (taz)

Vertrag mit Aleviten

Als zweites Bundesland nach Hamburg hat Bremen mit Vertretern der Aleviten einen Staatsvertrag unterzeichnet, der Rechte und Pflichten der muslimischen Religionsgemeinschaft regelt. Dabei geht es unter anderem um die offizielle Anerkennung alevitischer Feiertage und um das Recht, Gemeindehäuser bauen zu dürfen. In Bremen und Bremerhaven gibt es etwa 10.000 meist türkischstämmige Aleviten, bundesweit sind es rund 800.000. Mit dem Vertrag werde die alevitische Gemeinde im Land Bremen den großen Kirchen und den jüdischen Gemeinden rechtlich gleichgestellt, betonte Gemeindevorstand Manuel Imam Diskaya. Die Aleviten stammen zum größten Teil aus der Türkei. Mit einem Anteil von 13 Prozent stellen sie eigenen Angaben zufolge nach den Sunniten die zweitgrößte Gruppe der in Deutschland lebenden Muslime. Bundesvorsitzender Hüseyin Mat sagte, der Vertrag räume den Aleviten in Bremen Rechte ein, die sie in ihrem Heimatland nicht hätten. Er hoffe auf ein Signal Richtung Türkei.  (epd)

Bestattungsgesetz zugestimmt

Der Senat hat am Dienstag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungswesens zugestimmt. Damit soll es künftig erlaubt sein, die Asche Verstorbener auch auf privaten Grundstücken oder ausgewiesenen öffentlichen Flächen zu verstreuen. Der Verstorbene muss dafür zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, wo seine Asche verstreut werden soll und eine Person für die Bestattung festlegen. Bei starkem Wind darf die Asche nicht verstreut werden und auch Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden. Die Bürgerschaft muss dem Gesetz noch zustimmen. Es soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.  (taz)