Kuttenverbot ist rechtens

Symbole der verbotenen Ortsvereine der „Hells Angels“ dürfen nicht öffentlich getragen werden. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eines „Hells Angels“-Mitglieds habe das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnt, teilte eine Sprecherin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg mit. Der Mann war im Februar 2013 vom Landgericht Hamburg wegen öffentlichen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins schuldig gesprochen worden. Das Oberlandesgericht hatte die Revision des Mannes verworfen, mit der jüngsten Entscheidung ist der Rechtsweg nun erschöpft, das Urteil rechtskräftig.  (dpa)