RECHT AUF VERGESSENWERDEN
: Experten geben Google Ratschläge

BERLIN taz | Verbraucherschützer und Netzexperten haben Suchmaschinenbetreiber aufgefordert, bei Anträgen auf Löschung von Links sorgfältig abzuwägen. Beim fünften Treffen des von Google einberufenen Expertenbeirats forderte Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband, dass Webseitenbetreiber über erfolgreiche Anträge informiert werden müssen. Matthias Spielkamp von Reporter ohne Grenzen plädierte dafür, dass journalistische Inhalte von Link-Entfernungen ausgenommen werden sollten. Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer warf die Problematik auf, dass es auch ein umgekehrtes Interesse geben könne: So müssten Informationen auch wieder gelistet werden können, etwa wenn eine private zu einer öffentlichen Person werde. Grundsätzlich bestehe aber durch das Internet „das Risiko, dass der Prozess des Vergessens ausgemerzt wird“.

Den Beirat hatte Google nach einem Urteil des EuGH im Mai einberufen. Demnach müssen Suchmaschinen Links zu persönlichen Informationen über Privatpersonen entfernen, wenn die Informationen „nicht mehr erheblich“ sind.