Falsch untergebracht

URTEIL Die Inhaftierung von Flüchtlingen in der JVA Hannover-Langenhagen war rechtswidrig

„Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat“

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch

Der Beschluss ist außergewöhnlich kurz: Auf gerade mal knapp vier Seiten Inhaltlichem legt der Bundesgerichtshof (BGH) dar, dass die Unterbringung eines zur Abschiebung vorgesehenen Flüchtlings aus dem Kosovo in der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen Ende 2012 rechtswidrig war. Denn es habe sich um keine spezielle Einrichtung für ausreisepflichtige Flüchtlinge gehandelt. Daraus folgert der hannoversche Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, „dass in der Zeit vom Ende Dezember 2010 alle in Niedersachsen vollstreckten Abschiebungshaftanordnungen rechtswidrig erfolgten“. Das betreffe „mehrere hundert Menschen“.

2008 hatte die EU die Position bezogen, dass ausreisepflichtige Flüchtlinge nach dem Dublin-II-Abkommen nicht als Verbrecher anzusehen seien. Bis 2010 sollten die Vorgaben von den Mitgliedsstaaten in geltendes Recht umgesetzt werden – in Deutschland ist das nie geschehen.

In Niedersachsen hatte 1999 die rot-grüne Landesregierung das Gefängnis Langenhagen als reine Abschiebeeinrichtung konzipiert. Als Langenhagen nicht ausgelastet war, verlegte die schwarz-gelbe Nachfolgeregierung auch normale Strafgefangene mit niedrigen Haftstrafen dorthin.

Und da liegt das Problem: „Der Umstand, dass die Abschiebehäftlinge in einem separaten Gebäude auf der Justizvollzugsanstalt untergebracht waren, ändert daran nichts, dass es sich um eine Unterbringung in einer gewöhnlichen Haftanstalt handelte“, so der BGH.

„Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat“ erkennt darin der Rechtsanwalt Fahlbusch. Dass man sich für die gesonderte Unterbringung drei Jahre Zeit gelassen und Gefangene mehr oder minder sehenden Auges rechtswidrig inhaftiert habe, zeige, welche Bedeutung dem Thema Abschiebungshaft beigemessen werde, so Fahlbusch – „nämlich keine“.  KVA