Zweifeln an den Rückmeldegebühren

Gericht vertagt Entscheidung über Rechtmäßigkeit der Gebühren an Uni Potsdam. Sprecherin: Reihe von Fragen offen

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat seine Entscheidung über vier Klagen von Studenten, die Rückmeldegebühren von der Universität Potsdam zurückfordern, am Mittwoch vertagt. Es seien noch eine Reihe von Fragen offen, deshalb werde die Verhandlung am 24. Mai fortgesetzt, sagte Gerichtssprecherin Dagmar Rudolph. Laut Brandenburgischem Hochschulgesetz werden – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – bei der Immatrikulation und bei jeder Rückmeldung Gebühren in Höhe von 51 Euro pro Semester erhoben. Die vier Kläger halten die Vorschrift für verfassungswidrig.

Sie meinen, dass die Gebührenhöhe in einem groben Missverhältnis zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand stehe. In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch sei die Frage der Verfassungsmäßigkeit des fraglichen Paragrafen des Hochschulgesetzes ausführlich erörtert worden, sagte Gerichtssprecherin Rudolph. „Dabei ist deutlich geworden, dass weiterhin eine Reihe von Fragen zum tatsächlichen Umfang des Verwaltungsaufwandes offen ist.“

Das Verwaltungsgericht hat laut Rudolph für seine Entscheidung zwei Möglichkeiten: Entweder erheben die Richter keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Hochschulgesetz und weisen die Klagen ab. „Sollte das Gesetz nach ihrer Meinung verfassungswidrig sein, müssten sie die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.“ Beim Verwaltungsgericht Potsdam seien knapp 50 Rückzahlungsklagen anhängig; derartige Verfahren gibt es auch bei den Verwaltungsgerichten Cottbus und Frankfurt (Oder). Grüne und Linkspartei in Brandenburg unterstützen den Protest der Studierenden.

Nach Auskunft von Rudolph hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine ähnliche Regelung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2003 für verfassungswidrig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe eine entsprechende Regelung des Landes Berlin im Februar vergangenen Jahres dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil es diese ebenfalls für verfassungswidrig hält. DPA