… BUSHIDO?
: Einspruch einlegen

Er kann es einfach nicht lassen: Einmal mehr muss sich Rapper Bushido vor der Justiz verantworten, er soll beleidigt und geohrfeigt haben. Dabei war der 32-Jährige auf dem besten Weg in die Schickeria, regelmäßig stellte er am Kurfürstendamm seinen aufgemotzten Mercedes ab, er musizierte mit Karel Gott und drehte einen Film mit dem inzwischen verstorbenen Bernd Eichinger. Zur Premiere erschien er im schwarzen Anzug mit seiner Mutter im Arm. In Talkshows gibt sich Bushido regelmäßig eloquent und höflich. Böse Worte und Gangstergehabe zelebriert er nur noch auf CD. Doch weil für einen Gangsterrapper die wichtigste Bühne die Straße ist, legte Bushido im vergangenen September auf der Schloßstraße in Steglitz einen Freestyle hin: „Wenn du kein Bulle bist, du Idiot, dann tu nicht so, als wenn du was zu sagen hast, und die 15 Euro kannst du dir in den Arsch schieben, du Vollidiot“, soll Bushido einem Mitarbeiter des Ordnungsamts Medienberichten zufolge entgegengeworfen haben. Diese spontane Kostprobe seines Könnens soll ihn nun teuer zu stehen kommen, ein Richter verhängte einen Strafbefehl in Höhe von 21.000 Euro. Auch der Kontakt zu seinen Fans kann beschwerlich sein: Im Oktober sollen zwei weibliche Fans vor Bushidos Haus in Lichterfelde wiederholt mit einem Handy gefilmt haben, es kam zum Streit, in dessen Verlauf der Rapper Ohrfeigen verteilt haben soll. Auch hier erging ein Strafbefehl – 18.000 Euro. Gegen die Strafbefehle habe der Sänger Einspruch eingelegt und rappt auf seinem neuen Album: „Das Gesetz fick ich so wie Berlusconi.“ Für die taz hatte der schlagkräftige Rapper weniger Worte: „Kein Kommentar“. JAW       Foto: dapd