Stadt Köln muss zahlen

Gericht billigt ehemaligem Chefdirigent der Oper Köln Schadensersatz wegen zu hoher Steuerzahlungen zu

Der US-amerikanische Dirigent James Conlon hat mit seiner Klage auf knapp 1,2 Millionen Euro Schadenersatz wegen Steuernachteilen einen Teilerfolg erzielt. Die Stadt Köln muss dem früheren Chef-Dirigenten des Gürzenich-Orchesters 176 700 Euro Schadenersatz zahlen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln gestern mitteilte. Die Stadt habe zudem weitere Schäden zu ersetzen, die durch eine verspätete Steuerfestsetzung entstanden seien. Zum überwiegenden Teil wurde die Klage Conlons aber abgewiesen. Er war von Ende der 80er Jahre bis 2002 zunächst Chefdirigent der Oper, dann Generalmusikdirektor und Gürzenich-Chefdirigent.

Eine Klage Conlons vor dem Kölner Landgericht war im Sommer 2005 zunächst zurückgewiesen worden. Der Amerikaner mit Hauptwohnsitz in New York machte geltend, er sei von der Stadt gedrängt worden, seinen Wohnsitz nach Köln zu verlegen. Dadurch wurde er nicht mehr als „Steuerausländer“ eingestuft und habe sein weltweit erzieltes Einkommen in Köln versteuern müssen, erklärte Conlon.

Das OLG entschied nun, die Stadt sei dem Dirigenten gegenüber nicht zu einer steuerlichen Beratung verpflichtet gewesen. Allerdings muss die Stadt Schadenersatz zahlen, weil sie ihn 1991 bis 1995 selbst als „Steuerausländer“ ansah und deshalb einen zu niedrigen Lohnsteuerabzug vornahm. Dies habe zu „erheblichen nachträglichen Steuerfestsetzungen gegen den Dirigenten geführt“. Eine Revision ist möglich. DPA