Lesendenbriefe
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Modernisierung täte gut

■ Betr.: „Militärische Anpassung“, taz Bremen vom 10. Juni

Ich stimme mit Herrn Fuchs darin überein, dass vor dem Hintergrund der Zivilklausel eine Stiftungsprofessur der Firma OHB keinen Sinn macht. Eine solche 25 Jahre alte Klausel bietet eine wichtige Orientierung. Noch wichtiger wäre es jedoch, ihren Geist an neue Gegebenheiten anzupassen. Meinem Verständnis nach wendet sich die Klausel gegen Zwecke, die massenhaft und organisiert Menschen Leid zufügen.

Ein solcher Zweck ist heute z.B. die Flüchtlingsabwehr mit den Mitteln quasi-militärischer Aufklärung. Hier hält sich nicht nur die Universität bedeckt. Auch Bürgerschaft und Senat beanspruchen bei diesem Thema eine irritierende Naivität, obgleich die städtischen Agenturen GAUSS und CEON beim Thema Flüchtlingsabwehr gemeinsam mit OHB und EADS Astrium eine sehr praxisnahe Forschung vorantreiben.

Auch dem Land täte also eine modernisierte Zivilklausel gut. Zum veröffentlichten Leserbrief einiger Studierender hingegen ist zu sagen, dass dieser die Diskussion gerade da schließen möchte, wo sie meiner Meinung nach beginnt. Die Dual Use-Thematik ist kein Nebenaspekt, sondern der Kern des Problems. So ist Flüchtlingsabwehr ein zentraler Aspekt des großen EU-Vernetzungsprojektes GMES. Weitere zentrale Themen von GMES liegen jedoch im ökologischen Bereich. Hier braucht es klare Leitlinien, welche Zwecke man befördern möchte und welche nicht, und diese Leitlinien erwachsen nicht aus dem Forschungsgegenstand selbst, sondern können nur das Ergebnis politischer/gesellschaftlicher Diskussionen sein.

Hasso Jacobsen, Bremen